Pflege

/

Frühjahrs-Instandstellung

Der Pflege und dem Unterhalt von wassergebundenen Belägen, sogenannten Tennenbelägen, kommt eine entscheidende Bedeutung zu.
Durch die fachmännische Ausführung der Unterhaltsarbeiten können Spielkomfort und Lebensdauer wesentlich erhöht werden.
Während für die Frühjahrsinstandstellung der Beizug einer spezialisierten Tennisplatzbaufirma empfehlenswert ist, kann die laufende Wartung ohne weiteres von haupt- oder nebenamtlichen Platzwarten besorgt werden. Voraussetzung ist, dass der Platzwart über die wichtigsten Grundkenntnisse der Platzpflege verfügt. Beachten Sie unsere Platzwartkurse.

Unterhalt und Pflege während der Saison

Zu Beginn der Saison
Nach erfolgter Frühjahrsinstandstellung durch den Fachmann sind folgende Punkte zu beachten:

Einerseits sind die Plätze zunächst nur beschränkt benutzbar, andererseits muss der Platz während den ersten sechs Wochen nach Aufnahme des Spielbetriebs laufend nachbehandelt werden.
Ausbessern von Nutzungsspuren, Walzgänge, Abziehen, Nachsanden und Bewässern sind abhängig von Spielintensität und Witterung.
Die Phase der Nachbehandlung endet, wenn die Plätze einen ausreichenden Verdichtungsgrad erreicht haben.

Tägliche Pflege
Das kreisförmige Abziehen nach jeder Spieleinheit ist für jedes Clubmitglied ein unbedingtes Muss. Kreisförmig deshalb, weil dadurch das Material gleichmässig verteilt wird und so der Muldenbildung an der Grundlinie vorgebeugt wird.
Tennenbeläge sind wassergebundene Beläge, sie erhalten ihre Bindung und Festigkeit durch Wasser. Aus diesem Grund müssen sie ständig erdfeucht gehalten werden. Automatische Beregnungsanlagen werden vom Spieler eher betätigt und aufgrund ihres Komforts sehr geschätzt.

Moos und Algen
Moos und Algen sind auf Tennisplätzen unerwünscht. Sie führen zu Wasserundurchlässigkeit und erhöhen die Unfallgefahr durch die entstehende Glätte. Davon befallene Flächen müssen bei trockenem Wetter mit einem Stahlrechen, Drahtbesen oder Schaber abgekratzt und mit neuem Ziegelmaterial abgestreut werden. Wir beraten Sie gerne!

Wann darf gespielt werden

Regen
In der Regel sind Sandplätze nach dem Regen schnell wieder bespielbar. Ist der Platz jedoch nach einer langen Regenperiode zu weich, muss er gesperrt und evtl. gewalzt werden bis die Tennisdecke wieder tragfest ist. Anschliessend wischen. Bei fachmännisch gebauten und unterhaltenen Plätzen entstehen keine Wasserlachen.
Kein sichtbares Wasser an der Oberfläche heisst nicht, dass ein Platz bespielbar ist. An mehreren Stellen des Platzes mit der Schuhsohle fest auftreten und den Fuss hin- und herdrehen (Fussballenprobe). Zeigt sich darunter kein Wasser (es glänzt nicht) und bilden sich keine Eindrücke, kann der Platz geöffnet werden.

Frost
Nach Frost darf ein Platz unter keinen Umständen bespielt werden.
Bei Frost gefriert das in der Deckschicht befindliche Wasser zu Eis, es entsteht eine Volumenvergrösserung wodurch die Wasserbindung reduziert oder gänzlich aufgehoben wird. Die Nachbehandlung der durch den Frost gefrorenen Decke kann erst erfolgen, wenn sie aufgetaut und trocken ist.
Wir empfehlen Ihnen für die Nachbehandlung nach Frost den Beizug oder den Rat des Fachmannes einzuholen.

Schlussarbeiten

  • Sand abwischen (nur losen Sand 1mm ) und in Mulde deponieren
  • Moos und Unkraut entfernen
  • Netze abräumen, kontrollieren, reparieren, aufrollen und trocken lagern
  • Netzpfosten abräumen, einölen oder einfetten, Bodenhülsen mit Deckel verschliessen
  • Standrohre abmontieren, reinigen
  • Bei automatischer Beregnungsanlage Ventile und Leitungen entleeren
  • Sichtschutztücher abräumen, aufrollen, (nicht knicken) und trocken lagern
  • Linien nach Absprache mit dem Platzbauer abdecken
  • Wasserrinnen ausspülen, Schacht reinigen
  • Wasser abstellen, Leitungen entleeren
  • Walze entleeren, reinigen, Dichtungen kontrollieren
  • Wartungsgeräte reinigen, reparieren, versorgen
  • Spielzubehör demontieren, warten und versorgen
  • Inventar des beweglichen Materials erstellen
  • Materialersatz-Liste erstellen
  • Plätze bis Frühjahr nicht mehr betreten (Trittschäden)
  • Türen abschliessen